mal wieder eine grundsätzliche Kräuter-Frage vom Nils

Ich bin nämlich mal wieder verwirrt - wie immer wenn ich kurz davor bin etwas zu kapieren...
Diesmal betrifft es das Thema Tinkturen und deren Herstellung.
Wenn ich es richtig verstanden habe dann ist
eine Tinktur:
Ein Alkoholauszug von getrockneten Blättern
(Ein Glas Alkohol, Blätter rein [oder auch Blüten, je nachdem], 3 Wochen warm und im Sonnenlich stehen lassen, oft schütteln, abseihen, fertig)
eine Urtinktur
ein Alkoholauszug von frischen Blättern.
(Herstellung wie oben)
So zumindest verstehe ich's wenn ich im Buch von H. Kalbermatten lese.
Aber was ist dann eigentlich ein Frischpflanzenpreßsaft, dern man mit Alkohol haltbar macht? Also Pflanzenteile ausßressen, z.B. 50 ml Preßsaft, und dann mit 50ml Alkohol auffüllen zur Haltbarmachung.
Das ist doch dann auch eine Urtinktur - oder?
Es verwirrt mich immer total, wenn Begriffe nicht eindeutig sind....
Vielleicht kann mich jemand aufklären? Das wäre nett

Danke,
Nils