Bach-Blüten-Beratung - Rechtslage
Moderator: Angelika
Bach-Blüten-Beratung - Rechtslage
Hallo an alle!
Ich möchte gerne eine Frage loswerden, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Ich beschäftige mich seit einigen Jahren sehr intensiv mit Bachblüten. Nun wurde ich schon von einigen Leuten angesprochen, ob ich sie nicht auch einmal nach ihren eigenen Blüten austesten könnte. Da ich das schon öfters im Familienkreis getan habe, und weiß, dass ich es kann, würde ich das schon ganz gerne tun. Nur weiß ich leider nicht, ob ich das darf. Ist das ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten?
Vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen.
Danke schonmal!
Liebe Grüße
Conny
Ich möchte gerne eine Frage loswerden, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Ich beschäftige mich seit einigen Jahren sehr intensiv mit Bachblüten. Nun wurde ich schon von einigen Leuten angesprochen, ob ich sie nicht auch einmal nach ihren eigenen Blüten austesten könnte. Da ich das schon öfters im Familienkreis getan habe, und weiß, dass ich es kann, würde ich das schon ganz gerne tun. Nur weiß ich leider nicht, ob ich das darf. Ist das ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten?
Vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen.
Danke schonmal!
Liebe Grüße
Conny
bachblüten
hallo!
soweit ich weis, darfst du "beratend" arbeiten und empfehlen, nur nicht mischen und verkaufen!
ich habe auch schon kollegen geholfen und sie haben sich dann tropfenfläschchen in der apotheke zuammenstellen lassen.
meiner eigenen familie,z.b tochter misch ich natürlich selber und habe auch schon klasse erfolge gehabt!
liebe grüße
claudia
soweit ich weis, darfst du "beratend" arbeiten und empfehlen, nur nicht mischen und verkaufen!
ich habe auch schon kollegen geholfen und sie haben sich dann tropfenfläschchen in der apotheke zuammenstellen lassen.
meiner eigenen familie,z.b tochter misch ich natürlich selber und habe auch schon klasse erfolge gehabt!
liebe grüße
claudia

Hallo,
Möchtest du eine "offizielle" Antwort?
OK - Du darfst nicht.
"Heilen" tust du im Sinne des Gesetzes auch schon dann, wenn du beratend tätig bist. Und da spielt es auch keine Rolle ob du Geld dafür nimmst oder nicht. Auch die Ausrede "Nur in der Familie oder bei ganz engen Freunden" greift da nicht. Das Heilpraktikergesetzt ist da sehr streng und eindeutig.
Möchtest du eine "offizielle" Antwort?
OK - Du darfst nicht.
Dieser § 1 des Heilpraktikergesetzes sagt alles dazu aus. Und da gibt es kein Wenn und kein Aber - leider.Wer in Deutschland heilen möchte ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf der Erlaubnis
"Heilen" tust du im Sinne des Gesetzes auch schon dann, wenn du beratend tätig bist. Und da spielt es auch keine Rolle ob du Geld dafür nimmst oder nicht. Auch die Ausrede "Nur in der Familie oder bei ganz engen Freunden" greift da nicht. Das Heilpraktikergesetzt ist da sehr streng und eindeutig.
Grüße von der Waterkant
Ernst
Die Intelligenz läuft mir ständig nach - Aber ich bin schneller
Ernst
Die Intelligenz läuft mir ständig nach - Aber ich bin schneller
Verfasst am: 25 Feb 2004 17:47 Titel: Bachbllüten von Bianca
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Hallo an Alle.
Wollte nur mal was loswerden, also, da ich seit längerem schon sehr erschöpft bin(meine kleine Tochter hat 3 Wochen lang nachts kaum geschlafen), ich genervt war, habe ich mir vor ein paar Tagen BB zusammen stellen lassen.Da ich auch immer über ein bestimmtes Thema, was mich sehr belastet und ärgert, nachdenke und grüble, habe ich die Blüten Elm, Olive und White chestnut gewählt.Schon nach der 1. Einnahme habe ich eine Wirkung gespürt.Meine Energie kommt so langsam wieder und ich grübel nicht mehr ununterbrochen.
Darüber bin ich echt begeistert.
Habe mich vorher nicht so mit beschäftigt, aber es ist schon toll, was die BB so bewirken können.
Übrigens, ich denke auch, daß man schon seinen Senf dazu geben darf, sprich Leute-Bekannte z.B. beraten kann.
Lieben Gruß, Bianca
_________________
Every cloud has a silver lining!
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Hallo an Alle.
Wollte nur mal was loswerden, also, da ich seit längerem schon sehr erschöpft bin(meine kleine Tochter hat 3 Wochen lang nachts kaum geschlafen), ich genervt war, habe ich mir vor ein paar Tagen BB zusammen stellen lassen.Da ich auch immer über ein bestimmtes Thema, was mich sehr belastet und ärgert, nachdenke und grüble, habe ich die Blüten Elm, Olive und White chestnut gewählt.Schon nach der 1. Einnahme habe ich eine Wirkung gespürt.Meine Energie kommt so langsam wieder und ich grübel nicht mehr ununterbrochen.
Darüber bin ich echt begeistert.
Habe mich vorher nicht so mit beschäftigt, aber es ist schon toll, was die BB so bewirken können.
Übrigens, ich denke auch, daß man schon seinen Senf dazu geben darf, sprich Leute-Bekannte z.B. beraten kann.
Lieben Gruß, Bianca
_________________
Every cloud has a silver lining!
vielleicht ist es von allgemeinem Interesse:
ich habe im Internet unter http://www.rainoberhauser.de/frame.htm ein aktuelles Gerichtsurteil gefunden - indem es auch um die Bach-Blüten-Therapie geht.
Dort heißt es u.a.:
I. Der Antragsgegnerin wird untersagt,
a) berufs- oder gewerbsmäßig die Durchführung von Verfahren und/oder Behandlungen zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden anzubieten, insbesondere wenn dies geschieht ... mit dem Anbieten der Durchführung der "Bach-Blütentherapie“, Aromatherapie“, "Reiki-Methode“ und ... mit den Angaben "Fußreflexzonenmassage“ und "Reiki“;
und/oder
b) derartige Verfahren und /oder Behandlungen durchzuführen, es sei denn, die Antragsgegnerin ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Heilpraktikergesetz.
Ursula
ich habe im Internet unter http://www.rainoberhauser.de/frame.htm ein aktuelles Gerichtsurteil gefunden - indem es auch um die Bach-Blüten-Therapie geht.
Dort heißt es u.a.:
I. Der Antragsgegnerin wird untersagt,
a) berufs- oder gewerbsmäßig die Durchführung von Verfahren und/oder Behandlungen zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden anzubieten, insbesondere wenn dies geschieht ... mit dem Anbieten der Durchführung der "Bach-Blütentherapie“, Aromatherapie“, "Reiki-Methode“ und ... mit den Angaben "Fußreflexzonenmassage“ und "Reiki“;
und/oder
b) derartige Verfahren und /oder Behandlungen durchzuführen, es sei denn, die Antragsgegnerin ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Heilpraktikergesetz.
Ursula
Das würde also bedeuten, dass man auf Anfrage von Familie, Freunden, Bekannten etc. immer als Antwort geben müsste: "Sorry, ich kenne mich zwar damit aus, aber ich darf Dir dazu keinerlei Auskunft geben."
Ich bin kein Experte in Sachen Bachblüten, wie genau findet man denn raus, welche die richtigen für einen sind? Ich könnte auch etwas mehr Energie brauchen (neuer Job und HP-Ausbildung... das schlaucht). Etwas Entscheidungshilfe wäre manchmal auch nicht schlecht.
Danke schonmal.
Liebe Grüße
Whisper
Ich bin kein Experte in Sachen Bachblüten, wie genau findet man denn raus, welche die richtigen für einen sind? Ich könnte auch etwas mehr Energie brauchen (neuer Job und HP-Ausbildung... das schlaucht). Etwas Entscheidungshilfe wäre manchmal auch nicht schlecht.
Danke schonmal.
Liebe Grüße
Whisper
Hallo whisper,
http://www.natur-forum.de/forum/viewtopic.php?t=797
LG Ursula
Unter dem Thema "Bach-Blüten-Therapie in Kurzform" sind alles 38 Essenzen und ihre Wirkungen aufgeführt. Zudem hat sich Lila mal die Mühe gemacht und hat alle gängigen Methoden aufgeschrieben, mit denen man/frau die geeignete(n) Bach-Blüte(n) finden kann:...wie genau findet man denn raus, welche die richtigen für einen sind?
http://www.natur-forum.de/forum/viewtopic.php?t=797
LG Ursula

Ja Whisper, genauso ist es.Das würde also bedeuten, dass man auf Anfrage von Familie, Freunden, Bekannten etc. immer als Antwort geben müsste: "Sorry, ich kenne mich zwar damit aus, aber ich darf Dir dazu keinerlei Auskunft geben."
Leider, aber wahr. Es gibt da eindeutige Urteile, über deren Sinn und Unsinn man sich zwar streiten kann - ist aber nutzlos. Denn die Rechtslage ist hier ganz klar definiert. Und da gibt es kein Ausweichen nach Links und nach Rechts.
Die Gesetze sind zwar schon ein wenig älter. Sie hatten, und haben zum größten Teil auch heute noch ihre Berechtigung.
Grüße von der Waterkant
Ernst
Die Intelligenz läuft mir ständig nach - Aber ich bin schneller
Ernst
Die Intelligenz läuft mir ständig nach - Aber ich bin schneller
Hallo Whisper,
was Du (oder andere
) machen darfst, ist mit Bekannten über Bach-Blüten reden, meinetwegen als *Hausfrauen-Seminar*, aber sobald Dich jemand fragt: "Mir ist immer so..., ich habe da..." mußt Du abblocken, rein rechtlich.
Behandeln darfst Du wirklich nur Deine Kinder und Deine allerengste Familie!
(Die brauchen als Zeugen auch nicht aussagen
)
LG
Angelika
was Du (oder andere

Behandeln darfst Du wirklich nur Deine Kinder und Deine allerengste Familie!
(Die brauchen als Zeugen auch nicht aussagen

LG
Angelika

Man lebt nicht lange genug, um aus seinen Fehlern zu lernen.
La Bruyére
La Bruyére
Und bei Tieren ?
Hallo Ihr Lieben,
noch eine Frage zu dem Thema Bachblütenberatung: Wie ist das denn bei Tieren? Ich beschäftige mich mit Bachblüten v.a. im Zusammenhang mit Vögeln, und ich glaube im Tierbereich sind die Gesetze etwas anders - wenn man auch keine Mischung herstellen darf, so darf man doch empfehlen, oder ???
noch eine Frage zu dem Thema Bachblütenberatung: Wie ist das denn bei Tieren? Ich beschäftige mich mit Bachblüten v.a. im Zusammenhang mit Vögeln, und ich glaube im Tierbereich sind die Gesetze etwas anders - wenn man auch keine Mischung herstellen darf, so darf man doch empfehlen, oder ???

Hallo, ich muss mal meine Meinung loswerden:
Wenn jemand
intolerant, neidisch, herrschsüchtig, ohne Selbsbewusstsein, antriebslos, verklemmt, schüchtern, verträumt, zerstreut,
überfordert, ängstlich, übersensibel, unterwürfig ist. Sind das Krankheiten oder Leiden???
Ich sage nein, das sind disharmonischen Seelenzustände, die evtl. zu Krankheiten führen können!
Die Bachblüten werden bei disharmonischen Seelenzustände eingesetzt! Bei einem Beratungsgespräch werden genau die analysiert und keine Krankheiten, Hilfe zur Selbsthilfe!
!!Darum fällt eine Bachblütentherapie nicht unter das Heilpraktikergesetz!!
diese Aussage ist led. die Meinung von Mimulus und entspricht nicht der derzeitigen Rechtslage - Ursula
Die original Bachblüten darf der Therapeut allerdings nicht mischen und auch nicht verkaufen, das bleibt den Apotheken vorbehalten,
zwar aus dem Grund weil diese in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen, weil Dr. Bach Betonung auf Dr., darauf steht.
Deutsche oder andere wie kalifornische Blütenessenzen sind Nahrungsergänzungsmittel und können von jedem hergestellt, gemischt und auch verkauft werden,
da diese nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Ich habe da sehr lange und verantwortungsbewusst recherchiert, das Heilpraktikergesetz kommt hier nicht zum Tragen!
Viele Grüße Mimulus
Wenn jemand
intolerant, neidisch, herrschsüchtig, ohne Selbsbewusstsein, antriebslos, verklemmt, schüchtern, verträumt, zerstreut,
überfordert, ängstlich, übersensibel, unterwürfig ist. Sind das Krankheiten oder Leiden???
Ich sage nein, das sind disharmonischen Seelenzustände, die evtl. zu Krankheiten führen können!
Die Bachblüten werden bei disharmonischen Seelenzustände eingesetzt! Bei einem Beratungsgespräch werden genau die analysiert und keine Krankheiten, Hilfe zur Selbsthilfe!
!!Darum fällt eine Bachblütentherapie nicht unter das Heilpraktikergesetz!!
diese Aussage ist led. die Meinung von Mimulus und entspricht nicht der derzeitigen Rechtslage - Ursula
Die original Bachblüten darf der Therapeut allerdings nicht mischen und auch nicht verkaufen, das bleibt den Apotheken vorbehalten,
zwar aus dem Grund weil diese in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen, weil Dr. Bach Betonung auf Dr., darauf steht.
Deutsche oder andere wie kalifornische Blütenessenzen sind Nahrungsergänzungsmittel und können von jedem hergestellt, gemischt und auch verkauft werden,
da diese nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Ich habe da sehr lange und verantwortungsbewusst recherchiert, das Heilpraktikergesetz kommt hier nicht zum Tragen!
Viele Grüße Mimulus
Hallo Mimulus,
ich weiss zwar nicht wo und wie du recherchiert hast, aber das ist ja letztendlich auch gar nicht nötig. Denn das HP-Gesetz spricht eine ganz eindeutige Sprache.
Und wenn du der Meinung bist das die von dir beschriebenen Zustände keine Leiden oder Krankheiten darstellen so ist das deine Meinung und Interpretierung.
Wichtig ist doch aber was der Gesetzgeber dazu sagt, oder?
Ausserdem berufst du dich auf einige ausgesuchte Gemütszustände um deine Meinung zu untermauern. Aber die Praxis sieht doch wohl so aus das es durchaus viele andere Gründe gibt weswegen nach Bachblüten gefragt wird - und das sind ja wohl mindestens 80% der Fälle, bei denen man durchaus von Krankheiten und Leiden reden kann.
Das fängt bei Mensproblemen an, geht über Kopfschmerzen, Depressionen, Süchte, anhaltende Müdigkeiten, Burn-Out-Syndromen usw. usw.
Willst du auch hier behaupten das es sich nicht um Krankheiten und Leiden handelt?
Und willst du auch behaupten das diese Fälle nicht mindestens genauso häufig vorkommen wie die von dir geschilderten?
Und willst du uns erzählen das du genau diese Dinge wegschickst und nicht behandelst? - Das glaubst du doch selber nicht.
Also nochmals: Es interessiert hier nicht wie du das Gesetz auslegst oder zu umgehen versucht. Die Fakten sind da ausschlaggebend.
!!Und darum fällt eine Bachblütentherapie sehr wohl unter das Heilpraktikergesetz!!
Sicherlich hat niemand etwas etwas dagegen, wenn innerhalb der Familie und ohne berufsmässige Absichten Bachblüten zur Gesundheitsvorsorge und Stabilisierung des Gleichgewichts empfohlen werden.
Aber sobald es sich hier darum handelt sein Wissen an andere Fremde weiterzugeben ist es naiv zu glauben das nicht auch die von mir beschriebenen Fälle an euch herangetragen werden. Und schon schnappt die Gesetzesfalle zu.
ich weiss zwar nicht wo und wie du recherchiert hast, aber das ist ja letztendlich auch gar nicht nötig. Denn das HP-Gesetz spricht eine ganz eindeutige Sprache.
Und wenn du der Meinung bist das die von dir beschriebenen Zustände keine Leiden oder Krankheiten darstellen so ist das deine Meinung und Interpretierung.
Wichtig ist doch aber was der Gesetzgeber dazu sagt, oder?
Ausserdem berufst du dich auf einige ausgesuchte Gemütszustände um deine Meinung zu untermauern. Aber die Praxis sieht doch wohl so aus das es durchaus viele andere Gründe gibt weswegen nach Bachblüten gefragt wird - und das sind ja wohl mindestens 80% der Fälle, bei denen man durchaus von Krankheiten und Leiden reden kann.
Das fängt bei Mensproblemen an, geht über Kopfschmerzen, Depressionen, Süchte, anhaltende Müdigkeiten, Burn-Out-Syndromen usw. usw.
Willst du auch hier behaupten das es sich nicht um Krankheiten und Leiden handelt?
Und willst du auch behaupten das diese Fälle nicht mindestens genauso häufig vorkommen wie die von dir geschilderten?
Und willst du uns erzählen das du genau diese Dinge wegschickst und nicht behandelst? - Das glaubst du doch selber nicht.
Also nochmals: Es interessiert hier nicht wie du das Gesetz auslegst oder zu umgehen versucht. Die Fakten sind da ausschlaggebend.
!!Und darum fällt eine Bachblütentherapie sehr wohl unter das Heilpraktikergesetz!!
Sicherlich hat niemand etwas etwas dagegen, wenn innerhalb der Familie und ohne berufsmässige Absichten Bachblüten zur Gesundheitsvorsorge und Stabilisierung des Gleichgewichts empfohlen werden.
Aber sobald es sich hier darum handelt sein Wissen an andere Fremde weiterzugeben ist es naiv zu glauben das nicht auch die von mir beschriebenen Fälle an euch herangetragen werden. Und schon schnappt die Gesetzesfalle zu.
Zuletzt geändert von Ernst am 14. Aug 2004, 10:54, insgesamt 5-mal geändert.
Grüße von der Waterkant
Ernst
Die Intelligenz läuft mir ständig nach - Aber ich bin schneller
Ernst
Die Intelligenz läuft mir ständig nach - Aber ich bin schneller
Hallo,
ich möchte mich auch mal herzlich bei Ernst bedanken, dass er das so gründlich hier darstellt!
Im Bachblüten-Forum haben wir das Thema ja auch und da habe ich mir schon erlaubt, rüberzuverlinken, denn besser kann man es nicht ausdrücken!
Ich denke nur an enttäuschte *Kunden* und schon hat man einen potenziellen Kläger...
Also danke noch mal, Ernst!
LG
Angelika
ich möchte mich auch mal herzlich bei Ernst bedanken, dass er das so gründlich hier darstellt!
Im Bachblüten-Forum haben wir das Thema ja auch und da habe ich mir schon erlaubt, rüberzuverlinken, denn besser kann man es nicht ausdrücken!
Ich denke nur an enttäuschte *Kunden* und schon hat man einen potenziellen Kläger...
Also danke noch mal, Ernst!
LG
Angelika
Man lebt nicht lange genug, um aus seinen Fehlern zu lernen.
La Bruyére
La Bruyére