Deutsche oder andere wie kalifornische Blütenessenzen sind Nahrungsergänzungsmittel und können von jedem hergestellt, gemischt und auch verkauft werden,
da diese nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Die Kommentare von Ernst und Angelika sprechen mir aus der Seele - im übrigen ist auch die Herstellung bzw. das Mischen von Blütenessenzen als Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland gesetzlich geregelt - eine Verkaufserlaubnis (selbst hierfür ist zumindest eine gewerbliche Erlaubnis notwendig!) ist noch keine Erlaubnis zur Herstellung und Abgabe eigener Mischungen.

Rosenfee