
Ich hätte da mal eine Frage:
Und zwar werden sehr oft Ordinationsräume an Heilpraktiker für 1-3 Tage/Woche vermietet. Z.B. NUR Montags/Dienstags.
Das bedeutet, dass an den anderen Tagen dann andere Heilpraktiker in diesen Räumen bzw. Raum arbeiten.
Ist dies denn rechtlich überhaupt zulässig?
Ist es möglich, mehrere Praxen aufzumachen und wenn ja, kann man diese dann auch mit anderen HPs zusammen benutzen?
Was ist, wenn eine Kontrolle des Gesundheitsamtes meine Praxis überprüfen möchte und die Hygieneverhältnisse sind z.B. nicht in Ordnung.
Welcher HP soll dann dafür belangt werden, wenn in ein und dem selben Raum 3 HPs arbeiten?
Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir weiterhelfen würdet.
Danke
